Das Bestellerprinzip - Wer zahlt die Maklerprovision?
In diesem Bereich informieren wir Sie über die Neuregelung der Maklerprovision ab dem 23. Dezember 2020!
Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Das am 1. Juni 2015 in Kraft getretene Bestellerprinzip bezieht sich auf die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen und besagt, dass derjenige die Courtage bezahlt, der den Makler beauftragt hat.
In den überwiegenden Fällen ist dies der Vermieter eines Mietobjekts (Wohnobjekte), da er den Makler beauftragt, einen Mieter zu finden.
In den überwiegenden Fällen ist dies der Vermieter eines Mietobjekts (Wohnobjekte), da er den Makler beauftragt, einen Mieter zu finden.
Wer bezahlt die Maklerprovision bei dem Verkauf einer Immobilie?
Hierzu stellen wir Ihnen vier Varianten vor!
Variante 1: Doppelmakler/beidseitige Interessenvertretung nach §656c BGB n.F.
Es wurde ein Maklervertrag mit beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) geschlossen = Käufer und Verkäufer teilen sich die vereinbarte Provision in gleicher Höhe.
Variante 2: Einseitige Interessenvertretung mit Möglichkeit der Abwälzung der Provision nach §656d BGB n.F. mit max. 50% der vereinbarten Provision an den Käufer.
Variante 3: Einseitige Interessenvertretung ohne Abwälzung nach §652 BGB.
Es wurde ein Maklervertrag mit einer Partei(Verkäufer) geschlossen mit einer Innenprovision.
Variante 4: Suchauftrag §652 BGB
Hat ein Suchkunde einen schriftlichen Suchauftrag mit dem Makler geschlossen, so zahlt er die Provision in voller Höhe bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Es wurde ein Maklervertrag mit beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) geschlossen = Käufer und Verkäufer teilen sich die vereinbarte Provision in gleicher Höhe.
Variante 2: Einseitige Interessenvertretung mit Möglichkeit der Abwälzung der Provision nach §656d BGB n.F. mit max. 50% der vereinbarten Provision an den Käufer.
Variante 3: Einseitige Interessenvertretung ohne Abwälzung nach §652 BGB.
Es wurde ein Maklervertrag mit einer Partei(Verkäufer) geschlossen mit einer Innenprovision.
Variante 4: Suchauftrag §652 BGB
Hat ein Suchkunde einen schriftlichen Suchauftrag mit dem Makler geschlossen, so zahlt er die Provision in voller Höhe bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Ausgenommen von den Neuregelungen sind
- Baugrundstücke -
- Wohnungspakete -
- Zweifamilienhäuser -
- Ferienhäuser (gewerbliche Vermietung) -
- Mietshäuser -
- Gewerbeimmobilien -
- Spezialimmobilien -
*Für die auf der Website bereitgestellten Informationen, deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
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