Aufwendungsersatz gem. § 652 Abs. 2 BGB beim Immobilienverkauf
Immobilienverkauf beruht auf gegenseitigem Vertrauen!
Die nachfolgenden Zahlungen für Aufwandsersatz gem. § 652 Abs.2 BGB sind ausschließlich im Falle einer Vertragskündigung für den Fall, dass...
Die nachfolgenden Zahlungen für Aufwandsersatz gem. § 652 Abs.2 BGB sind ausschließlich im Falle einer Vertragskündigung für den Fall, dass...
- der Verkäufer den Preis so erhöht, dass nach unserer Einschätzung ein erfolgreicher Verkauf nicht mehr möglich ist;
- der Verkäufer bei einem qualifizierten Alleinauftrag trotzdem einen anderen Makler beauftragt;
- der Verkäufer das Objekt nach Auftragserteilung nicht mehr veräußern möchte;
- weiteres, nicht vertragsgemäßes Verhalten des Verkäufers;
durch den Auftraggeber zu zahlen.
Auflistung Aufwendungsersatz
| Wertermittlung (Schriftform) | 495 EUR |
| Wertermittlung (mündlich oder Kurzbewertung) | 250 € |
| Fotos durch Immocon360® | 150 € |
| Erstellung 360° Online-Besichtigungen | 150 € |
| Exposégestaltung | 250 € |
| Exposédruck | jeweilige Druckkosten |
| Erstellung Energieausweis | 75 € |
| Anzeigenkosten | gem. Preisliste der jeweiligen Anbieter für Einzelbucher (mtl. Abrechnung) |
| Fahrtkosten | An-/Abfahrt pauschal 50,- Euro zzgl. 0,50 Euro / km (ab 30 km). |
| Besichtigungen | 75,- Euro pro angefangene Stunde zzgl. Anfahrt (ggf. zzgl. Fahrtwege). Liegen mehrere Besichtigungen direkt hintereinander, wird selbstverständlich nur 1 x die An- und Abfahrt berechnet. |
| Beschaffung von Unterlagen | Kosten der Beschaffung zzgl. 100 € Pauschale |
| Sonstiges (z.B. Exposéversand, telefonische Beratung etc.) | 75 € je angefangene Stunde |
Alle vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Auch, wenn wider Erwarten Ihr Objekt nicht im Laufe der Vertragslaufzeit vermittelt wird, fallen für Sie keine Kosten an!
Auch, wenn wider Erwarten Ihr Objekt nicht im Laufe der Vertragslaufzeit vermittelt wird, fallen für Sie keine Kosten an!
Stand 1. Januar 2022
