Aufwendungsersatz gem. § 652 Abs. 2 BGB beim Immobilienverkauf

Immobilienverkauf beruht auf gegenseitigem Vertrauen!
Die nachfolgenden Zahlungen für Aufwandsersatz gem. § 652 Abs.2 BGB sind ausschließlich im Falle einer Vertragskündigung für den Fall, dass...

  • der Verkäufer den Preis so erhöht, dass nach unserer Einschätzung ein erfolgreicher Verkauf nicht mehr möglich ist;
  • der Verkäufer bei einem qualifizierten Alleinauftrag trotzdem einen anderen Makler beauftragt;
  • der Verkäufer das Objekt nach Auftragserteilung nicht mehr veräußern möchte;
  • weiteres, nicht vertragsgemäßes Verhalten des Verkäufers;
durch den Auftraggeber zu zahlen.

Auflistung Aufwendungsersatz

Wertermittlung (Schriftform) 495 EUR
Wertermittlung (mündlich oder Kurzbewertung) 250 €
Fotos durch Immocon360® 150 €
Erstellung 360° Online-Besichtigungen 150 €
Exposégestaltung 250 €
Exposédruck jeweilige Druckkosten
Erstellung Energieausweis 75 €
Anzeigenkosten gem. Preisliste der jeweiligen Anbieter für Einzelbucher (mtl. Abrechnung)
Fahrtkosten An-/Abfahrt pauschal 50,- Euro zzgl. 0,50 Euro / km (ab 30 km).
Besichtigungen 75,- Euro pro angefangene Stunde zzgl. Anfahrt (ggf. zzgl. Fahrtwege). Liegen mehrere Besichtigungen direkt hintereinander, wird selbstverständlich nur 1 x die An- und Abfahrt berechnet.
Beschaffung von Unterlagen Kosten der Beschaffung zzgl. 100 € Pauschale
Sonstiges (z.B. Exposéversand, telefonische Beratung etc.) 75 € je angefangene Stunde
Alle vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

Auch, wenn wider Erwarten Ihr Objekt nicht im Laufe der Vertragslaufzeit vermittelt wird, fallen für Sie keine Kosten an!

Stand 1. Januar 2022